Camper oder Wohnwagen mieten in Österreich
MIETANFRAGE
Mietkonditionen weiter unten
Kurz & Bündig
MIETBEDINGUNGEN
Detaildarstellungen über Rechte und Pflichten der Vertragsparteien finden sich unter den AGB
- Mietdauer: Die Mindestmietdauer beträgt 2 Nächte. Bei einer Mietdauer von mehr als 2 Wochen wird ein Rabatt von 10 % gewährt.
- Mietpreise: Der Mindestmietpreis liegt bei € 60 pro Tag. Die tatsächliche Höhe des Mietpreises variiert je nach Saison und richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Mini Caravans. Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 %.
- Versicherung: Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung inbegriffen (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Feuerschäden, Vandalismus, Karosserieschäden, Schäden an Reifen und Felgen).
- Kaution und Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt € 1.000. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Höhe des Selbstbehaltes, auf den im Schadensfall in voller Höhe zugegriffen werden kann. Die Kaution ist vorzugsweise in bar zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe, sprich im selben Zustand wie bei der Übergabe, unverzüglich rückerstattet.
- Stornobedingungen und -gebühren: Nach Erhalt einer elektronischen Reservierungs- und Mietbestätigung hat frau die Möglichkeit bis 15 Tage vor dem 1. Miettag gebührenfrei vom Mietvertrag zurückzutreten. Bis 14 Tage vor dem 1. Miettag beträgt die Stornogebühr 50 % des vereinbarten Mietpreises, bis 7 Tage davor 70 %, am Übergabetag wird der volle Mietpreis eingehoben.
- Fahrer: Das Mindestalter der Mieterin ist 21 Jahre, die seit 2 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt.
- Freikilometer und Gebietseinschränkungen: Alle Camper- und Wohnwagenkilometer sind in dem Mietpreis inbegriffen und somit frei, solange sich der Mieter in den Ländern der EU bewegt.
- Übergabe und Rückgabe: Übergabe sowie Rückgabe erfolgen nach Vereinbarung. Vor der Übergabe ist die Mieterin dazu angehalten an einer Wohnwageneinweisung seitens des Vermieters teilzunehmen. Bei der Übergabe wird der Zustand des Gefährts gemeinsam begutachtet und in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist. Analog wird bei Rückgabe des Mietfahrzeuges nach erfolgter gemeinsamer Inspektion ein Rückgabeprotokoll erstellt. Beschädigungen, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, bei der Rückgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.
- Ausstattung: Die Ausstattungsmerkmale sind wohnwagenspezifisch und können bei Verfügbarkeit individuellen Wünschen angepasst werden.
- Reinigung: Die Reinigungsgebühr ist im Mietpreis enthalten, sofern der Wohnwagen in einem besenreinen Zustand retourniert wird. Eine zusätzliche Gebühr wird weiters dann erhoben, wenn bei der Rückgabe eine starke Verschmutzung der Kabine, z.B. bei Verunreinigung der Textilien, festgestellt wird. Dieser Mehraufwand der Endreinigung wird einmalig und pauschal mit € 100 in Rechnung gestellt.
- Beladung: Der Mieter verantwortet jegliche Einhaltung der Zulassungsbestimmungen.
- Sonstige Bestimmungen: Die Mieterin haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Eingehende Organstrafverfügungen werden an den Mieter weitergeleitet.